Chili - Restaurant Marketing für mehr Umsatz und weniger Kosten
  • Leistungen
    • Kosten senken
    • Umsatz steigern
  • Preise
  • Karriere
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Jetzt Einsparpotenzial berechnen
Menü öffnen und schließen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Chili Foodlando Holding GmbH
Fassung: Mai 2026 · gültig für alle Geschäftsfelder der Holding



Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Chili Foodlando Holding GmbH, Rheiner Straße 83, 49809 Lingen (Ems), (nachfolgend „Chili") und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder, je nach Geschäftsfeld, „Lizenznehmer").

(2) Diese AGB gelten ergänzend zum jeweils geschlossenen Einzelvertrag (Marken-Lizenzvertrag, Kooperationsvertrag, Auftragsbogen o. ä. – nachfolgend „Vertrag"). Bei Widersprüchen zwischen Vertrag und AGB hat der Vertrag Vorrang.

(3) Diese AGB sind in drei Abschnitte gegliedert: Die Allgemeinen Bestimmungen (§§ 1 – 4) und die Übergreifenden Bestimmungen (§§ 8 – 14) gelten für alle Vertragsverhältnisse. Die Geschäftsfeldspezifischen Bestimmungen (§§ 5 – 7) gelten jeweils nur insoweit, als die jeweilige Leistung im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Nicht vereinbarte Leistungsbausteine begründen keine Rechte oder Pflichten.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Chili ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.



§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss zwischen Chili und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, DocuSign oder andere elektronische Form) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die ausdrückliche Zustimmung per E-Mail oder elektronischer Signatur auf ein gestelltes Angebot. Etwaige Bindungsfristen im Angebot sind zu beachten.

(2) Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass Chili Telefonate und/oder Videochats zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf.

(3) Die Parteien sind sich darüber einig, dass Verträge wirksam auch durch eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur (eIDAS-VO) – insbesondere über DocuSign oder vergleichbare Anbieter – geschlossen werden können.

(4) § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 BGB finden keine Anwendung.



§ 3 Allgemeine Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber betreibt sein Geschäft eigenverantwortlich, auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. Er ist selbständiger Unternehmer und nicht Arbeitnehmer, Handelsvertreter oder Erfüllungsgehilfe von Chili.

(2) Mitwirkungspflicht: Der Auftraggeber stellt Chili alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Auskünfte, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig und in zutreffender Form zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Kontaktdaten eines Ansprechpartners, Unternehmensinformationen, Bildmaterial, Logos sowie – soweit zur Aktivierung von Sonderkonditionen erforderlich – Kopien des Gewerbescheins, aktueller Abrechnungen und Kundennummern bei Drittanbietern.

(3) Mitteilungspflichten: Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Firmierung, Anschrift, Bankverbindung, der Inhaber- oder Vertretungsverhältnisse, eine behördliche Untersagung des Betriebs, eine Geschäftsaufgabe oder eine Verlegung des Betriebssitzes unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) an Chili mitzuteilen.

(4) Der Auftraggeber ist für die rechtssichere Gestaltung seines eigenen Online-Auftritts (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, korrekte Preisauszeichnung) selbst verantwortlich.

(5) Der Auftraggeber garantiert, dass alle an Chili übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Chili ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übermittelte Inhalte auf inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu prüfen. Der Auftraggeber stellt Chili insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums frei.



§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung der von Chili zu erbringenden Leistungen wird im jeweiligen Vertrag festgelegt. Sie kann sich – je nach Geschäftsfeld – aus einer einmaligen Initiierungsgebühr, laufenden Monatsgebühren, Vermittlungsgebühren der Lieferplattformen, Vergütungspauschalen oder Kombinationen davon zusammensetzen.

(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Fälligkeit: Eine vereinbarte Initiierungsgebühr ist unverzüglich ab Rechnungsstellung fällig. Monatliche Gebühren sind – je nach Vereinbarung – jeweils zum 1. oder 15. eines Monats im Voraus für den laufenden Abrechnungszeitraum fällig. Vermittlungsgebühren der Lieferplattformen werden direkt durch die jeweilige Plattform mit den Auszahlungen an den Auftraggeber verrechnet.

(4) Verzug: Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Falle des Verzugs ist Chili berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Leistungsverweigerungs- und Sperrrecht: Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, ist Chili berechtigt, nach vorheriger Androhung in Textform und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Zugang des Auftraggebers zu den externen Lieferportalen sowie zu einem etwaigen Online-Bestellshop zu sperren (offline zu stellen). Die Sperrung bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen bestehen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung etwaiger fixer Grundgebühren bleibt von der Sperrung unberührt, sofern die Sperrung durch den Auftraggeber schuldhaft verursacht wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(6) Anpassungsvorbehalt: Chili ist berechtigt, monatliche Gebühren und Konditionen mit einer Ankündigungsfrist von einem (1) Monat in Textform anzupassen, sofern sich die Kosten für Betrieb, Wartung oder Leistungserbringung wesentlich verändern oder sich Konditionen eingebundener Drittanbieter (Lieferando, WOLT, alt="Chili - Restaurant Marketing für mehr Umsatz und weniger Kosten", Selgros u. a.) verändern. Im Falle einer für den Auftraggeber nachteiligen Anpassung ist dieser zur außerordentlichen Kündigung mit Wirkung zum Wirksamwerden der Änderung berechtigt.

(7) Rechnungsstellung: Rechnungen werden elektronisch als E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG (in einem strukturierten elektronischen Format, z. B. ZUGFeRD oder XRechnung) gestellt. Soweit gesetzlich zulässig oder zwischen den Parteien in Textform vereinbart, kann die Rechnung übergangsweise auch als PDF-Datei per E-Mail übermittelt werden.

(8) Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht: Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen von Chili nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.



Geschäftsfeldspezifische Bestimmungen

§ 5 Marken-Lizenz & Sonderkonditionen

Anwendungsbereich: Dieser § gilt nur, soweit im Einzelvertrag eine Marken-Lizenz oder Zugang zu Sonderkonditionen (Lieferplattformen, Großhandel) vereinbart wurde.

(1) Lizenzgegenstand: Chili ist Inhaberin der Marken-, Konzept- und Know-how-Rechte an einem Portfolio eigenständiger Marken (nachfolgend einzeln und gemeinsam „Marke"). Der Lizenznehmer erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Marke(n) im eigenen Geschäftsbetrieb.

(2) Marken-Nutzungsbedingungen: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Marke ausschließlich gemäß den jeweils gültigen Marken-Nutzungsbedingungen (Brand Manual) von Chili zu verwenden. Diese werden dem Lizenznehmer mit Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt und in der jeweils aktuellen Fassung kommuniziert. Insbesondere unzulässig sind:

  • Veränderungen an Markenlogo, Farben, Schriftbild oder Bildmaterial ohne vorherige Zustimmung von Chili in Textform
  • Verwendung der Marke in Verbindung mit rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder anderweitig rechts- oder sittenwidrigen Inhalten
  • Nutzung der Marke außerhalb des im Vertrag definierten Geschäftsbetriebes
  • Weitergabe der Lizenz an Dritte (Unterlizenz) ohne vorherige Zustimmung von Chili in Textform

(3) Sonderkonditionen Lieferplattformen: Über Chili erhält der Lizenznehmer Zugang zu reduzierten Vermittlungsgebühren bei Lieferplattformen (insbesondere Lieferando und WOLT). Der jeweilige Vertrag über die Hauptleistung kommt direkt zwischen dem Lizenznehmer und der Plattform zustande. Die vereinbarten Provisionssätze gelten vorbehaltlich der Annahme durch den jeweiligen Plattformbetreiber. Chili übernimmt keine Gewähr für nachträgliche einseitige Preisänderungen durch die Plattform.

(4) Sonderkonditionen Großhandel: Die Nutzung der über Chili verhandelten Sonderkonditionen bei Großhandelspartnern ist für den Lizenznehmer freiwillig. Es besteht keine Bezugspflicht. Die Konditionen werden direkt zwischen dem Lizenznehmer und dem jeweiligen Großhandelspartner abgewickelt.

(5) Verfügbarkeitsvorbehalt: Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der gewünschten Marken. Sollte eine vom Lizenznehmer gewünschte Marke nicht oder nicht mehr im Portfolio von Chili enthalten oder in der Region des Lizenznehmers bereits anderweitig vergeben sein, wird Chili den Lizenznehmer unverzüglich in Textform informieren und eine alternative Marke vorschlagen.

(6) Markenrückgabe: Mit Beendigung des Vertrages stellt der Lizenznehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen, jegliche Nutzung der Marke und der überlassenen Inhalte (z. B. Speisekarten, Bilder, Branding-Elemente) auf allen Kanälen ein. Bei schuldhaftem Verstoß hiergegen ist Chili berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € pro Kalendertag geltend zu machen, höchstens jedoch 10.000,00 € pro Verstoß. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(7) Ende der Sonderkonditionen: Die im Rahmen dieses Vertrages gewährten Sonderkonditionen (insbesondere reduzierte Vermittlungsgebühren bei Lieferportalen sowie Einkaufskonditionen bei gelisteten Großhandelspartnern) sind an die aktive Vertragslaufzeit gebunden. Mit Wirksamwerden der Beendigung des Vertrages erlischt der Anspruch des Lizenznehmers auf diese Sonderkonditionen. Chili ist berechtigt, die entsprechenden Drittanbieter und Lieferanten über das Ausscheiden des Lizenznehmers zu informieren, damit diese die Konditionen auf den jeweiligen Standardtarif umstellen können.

(8) Deaktivierung von Präsenzen: Sämtliche durch Chili verwalteten oder vermittelten Präsenzen auf externen Lieferportalen sowie ein etwaiger betriebseigener Online-Bestellshop werden zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung deaktiviert (offline gestellt). Eine Übertragung oder Fortführung dieser Accounts durch den Lizenznehmer unter Beibehaltung der Sonderkonditionen ist ausgeschlossen, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.



§ 6 Online-Marketing & Beratungsleistungen

Anwendungsbereich: Dieser § gilt nur, soweit im Einzelvertrag Online-Marketing- oder Beratungsleistungen (z. B. Kampagnen, Content, Recruiting, Foto-/Videoproduktion) vereinbart wurden.

(1) Vertragsart: Bei Kooperationsverträgen über Online-Marketing- oder Beratungsleistungen handelt es sich um Dienstverträge im Sinne des § 611 BGB. Chili schuldet die Erbringung von Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines bestimmten Werkes oder Erfolges. Chili steht ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB zu.

(2) Erweiterte Mitwirkungspflicht: Über § 3 hinaus gehören zur Mitwirkungspflicht in diesem Geschäftsfeld insbesondere:

  • Korrektes und vollständiges Ausfüllen des Onboardings
  • Einräumen der kreativen Freiheit von Chili (ausgenommen CI-Farben, Schrift und Logo des Auftraggebers)
  • Freigabe von Kampagneninhalten innerhalb von max. 3 Werktagen nach Mitteilung

(3) Abnahme: Mit Kenntnisnahme der Fertigstellung wird dem Auftraggeber eine Abnahmefrist von drei (3) Werktagen gewährt, beginnend mit entsprechender Mitteilung. Verstreicht diese Frist ohne Rückmeldung, gelten die Inhalte als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Freigabe haftet Chili – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht für fehlerhafte Anzeigen oder sonstige Leistungen.

(4) Garantieleistungen: Sollte Chili eine Garantie gewähren, wird diese ausschließlich im Vertrag festgehalten und gilt nur für die dort vereinbarte Erstlaufzeit der Kampagne. Ein Garantiefall kann nur geltend gemacht werden, wenn das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung des Auftraggebers realisiert wurde. Der Auftraggeber hat den Garantieanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Erstlaufzeit geltend zu machen. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten verfällt der Garantieanspruch.

(5) Nutzungsrechte: Alle Rechte an der genutzten Software, an Marken, Titeln, Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von Chili verbleiben uneingeschränkt bei Chili. Sämtliche Arbeitsergebnisse, die Chili für den Auftraggeber produziert, unterliegen dem Urheberrecht von Chili. Der Auftraggeber erhält an im Rahmen von Werbekampagnen veröffentlichten Anzeigen kein Nutzungsrecht; ausgenommen hiervon sind Bild- und Videomaterialien aus dem „Chili Media Day", die dem Auftraggeber zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden (das Urheberrecht selbst bleibt unverändert).



§ 7 Vermittlung von Drittanbieterleistungen & Online-Bestellshop

Anwendungsbereich: Dieser § gilt nur, soweit im Einzelvertrag eine Vermittlung von Drittanbieterleistungen (z. B. Energie, UTA, Tankkarten) oder die Bereitstellung eines Online-Bestellshops vereinbart wurde.

(1) Vermittlerstellung: In bestimmten Geschäftsfeldern (z. B. Vermittlung von Energieversorgungs-, UTA-, Tankkarten- oder ähnlichen Drittanbieter-Konditionen) tritt Chili ausschließlich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter auf. Der Vertrag über die jeweilige Hauptleistung kommt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter zu den vermittelten Sonderkonditionen zustande.

(2) Drittanbieter-AGB: Sofern Leistungen durch Drittanbieter erbracht werden (insbesondere Zahlungsdienstleister oder externe Lieferdienste), werden deren jeweilige Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestandteil des jeweiligen Drittvertrags. Die aktuellen Bedingungen dieser Partner sind auf deren Internetpräsenzen abrufbar; im Rahmen des Bestellvorgangs (z. B. bei Wahl der Zahlungsmethode) werden dem Auftraggeber zudem die entsprechenden Links zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

(3) Online-Bestellshop: Soweit Chili dem Auftraggeber ein digitales Bestellsystem („Bestellshop") zur Verfügung stellt, ergibt sich der Funktionsumfang aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Für die rechtssichere Gestaltung des Bestellshops (Impressum, Datenschutzerklärung, Preisauszeichnung) ist der Auftraggeber gemäß § 3 Abs. 4 selbst verantwortlich.

(4) Vollmacht: Der Auftraggeber erteilt Chili die ausdrückliche Vollmacht, in seinem Namen Verhandlungen mit Drittanbietern (insbesondere Energieversorger und Lieferplattformen) zu führen sowie Angebote einzuholen. Der Abschluss verbindlicher Verträge mit Drittanbietern bedarf jeweils der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.

(5) Datenübermittlung: Zur Erfüllung des Auftrags und insbesondere zur Aktivierung von Sonderkonditionen bei Kooperationspartnern ist Chili berechtigt, die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten und Betriebsdaten des Auftraggebers an die jeweiligen Partner zu übermitteln. Die Datenweitergabe erfolgt strikt zweckgebunden im Rahmen von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Weiteres siehe § 11.



Übergreifende Bestimmungen

§ 8 Laufzeit & Kündigung

(1) Leistungsbeginn, Laufzeit und Kündigungsfrist werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.

(2) Abonnementverträge: Kooperationsverträge können entweder als Abonnement- oder als Kontingentvertrag geschlossen werden. Im Falle eines Abonnements verlängert sich die Vertragslaufzeit – vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung – jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern nicht eine der Parteien fristgerecht kündigt. Die konkrete Kündigungsfrist bemisst sich nach der Gesamtlaufzeit und wird im Vertrag festgelegt.

(3) Schriftform: Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB, z. B. E-Mail an info@chili-holding.de).

(4) Vorzeitige Kündigung: Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen, soweit nicht im Vertrag oder in diesen AGB ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

(5) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Chili insbesondere vor bei: (a) nachhaltigem Zahlungsverzug des Auftraggebers, (b) erheblichem Verstoß gegen die Marken-Nutzungsbedingungen oder Mitwirkungspflichten oder (c) Insolvenz des Auftraggebers.



§ 9 Stornierung & Rücktritt

(1) Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber fällt eine Gebühr von 25 % des vereinbarten Betrags an, sofern nicht vertraglich anders geregelt.

(2) Bei Absagen von Foto- oder Videoshootings innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird eine Entschädigung von 30 % des vereinbarten Preises fällig.

(3) Ist das Shooting Teil eines anderen Produkts oder Pakets, fällt stattdessen eine Pauschale von 500,00 € an.

(4) Wenn der Starttermin einer Dienstleistung um bis zu drei (3) Monate verschoben wird, bleibt dies ohne Kosten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Terminfindung durch den Auftraggeber, werden 25 % des vereinbarten Preises fällig.

(5) Diese Regelungen gelten nur, sofern keine abweichenden Kündigungs- oder Widerrufsmodalitäten im Vertrag festgelegt wurden.



§ 10 Haftung

(1) Chili haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Chili nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung von Chili für Leistungen, Konditionen, die ständige Verfügbarkeit oder das Verhalten der eingebundenen Drittanbieter (insbesondere Lieferando, WOLT, alt="Chili - Restaurant Marketing für mehr Umsatz und weniger Kosten", Selgros, Energieversorger, Zahlungsdienstleister) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die jeweiligen Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und den Drittanbietern bleiben hiervon unberührt.

(4) Chili übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers. In Beratungsgesprächen oder Unterlagen genannte Beispielwerte sind unverbindliche Richtwerte.

(5) Chili übernimmt keine Haftung für Schäden, die während eines Shootings entstehen, insbesondere an Eigentum oder durch Handlungen Dritter.

(6) Chili übernimmt keine Haftung für rechtliche Ansprüche Dritter (z. B. wegen Persönlichkeits- oder Datenrechten), wenn Personen auf Bildern oder Videos abgebildet sind. Der Auftraggeber versichert, dass er die Einwilligung aller abgebildeten Personen eingeholt hat, und stellt Chili von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

(7) Chili übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Ausfälle oder Schäden im Online-Auftritt des Auftraggebers, die außerhalb des Einflussbereichs von Chili liegen.

(8) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.



§ 11 Datenschutz

(1) Chili verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. Verantwortliche Stelle ist die Chili Foodlando Holding GmbH, Rheiner Straße 83, 49809 Lingen (Ems).

(2) Verarbeitungszwecke: Die Verarbeitung erfolgt zur Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Vertrages, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, zur Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten).

(3) Empfänger: Soweit zur Durchführung der gewählten Leistungsbausteine erforderlich, werden Daten an die im Einzelvertrag genannten Empfänger übermittelt – insbesondere an Just Eat Takeaway.com (Lieferando), Wolt Deutschland GmbH, alt="Chili - Restaurant Marketing für mehr Umsatz und weniger Kosten" Deutschland GmbH und Selgros Cash & Carry GmbH sowie ggf. an Energieversorger und Zahlungsdienstleister. Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb des EWR findet nicht statt.

(4) Speicherdauer: Die Daten werden für die Dauer des Vertrages sowie anschließend für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (i. d. R. 6 bzw. 10 Jahre nach § 257 HGB / § 147 AO) gespeichert.

(5) Betroffenenrechte: Dem Auftraggeber stehen die Rechte nach Art. 15 ff. DSGVO zu (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Anfragen sind an info@chili-holding.de zu richten. Ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen) besteht.

(6) Vertraulichkeit: Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind allgemein zugängliche Informationen und Informationen, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren. Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung des Vertrages beauftragt wurden und ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind, gelten nicht als Dritte. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht für ein (1) Jahr nach Vertragsende fort.

(7) Kontaktaufnahme: Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch Chili im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste). Ein Widerspruch ist in Textform an info@chili-holding.de zu richten und hat sämtliche Kontaktwege zu benennen, über die Chili den Auftraggeber nicht mehr kontaktieren darf.

(8) Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.



§ 12 Referenzkundennennung

(1) Der Auftraggeber räumt Chili das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Chili erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang einer Referenzkundennennung zu verwenden. Dazu gehört insbesondere die Verwendung von Logos des Auftraggebers, die Verwendung von Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, das im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zur publizistischen Illustration und zu Werbezwecken in Print- und elektronischen Medien.

(2) Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von Chili wird dabei Rücksicht genommen.



§ 13 Vertraulichkeit & Schutz geistigen Eigentums

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von Chili erstellten Konzepte, Strategien, Materialien und sonstigen Inhalte vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben oder selbst zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Marken-Konzepte, Marketingstrategien, Kampagnenideen und technische Umsetzungen.

(2) Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

(3) Die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie der Urheberrechte von Chili wird zivilrechtlich verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.



§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen: Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Chili kann hierzu die vom Auftraggeber im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse verwenden.

(2) Textform / Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(3) Änderung dieser AGB: Chili behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aus rechtlichen, regulatorischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Änderungen werden dem Auftraggeber mit einer Frist von sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Hierauf wird Chili in der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist Chili berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB ordentlich zu kündigen.

(4) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertrag und AGB ist – soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Frankfurt am Main. Chili ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.

(6) Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.

(7) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

(8) Unternehmereigenschaft: Der Auftraggeber bestätigt, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt (§ 14 BGB). Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.

Fassung Mai 2026 · Chili Foodlando Holding GmbH · Lingen (Ems)

Kontakt

Chili Foodlando Holding GmbH
Mail: info@chili-holding.de
Telefon: +49 591 1405 4858

Headquarter

Rheiner Str. 83
49809 Lingen

Standort Frankfurt

Hahnstraße 70
60528 Frankfurt am Main

Bürozeiten:

Montag - Freitag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Linked in Facebook Instagram

Quick Links

  • Unser Versprechen
  • Warum Chili
  • FAQ
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Jetzt Einsparpotenzial berechnen

Datenschutz | Impressum | AGB | Cookie-Einstellungen